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Jene Anzahl von Exemplaren eines Werks, die verkauft werden muss, damit die herstellungsbedingten Kosten der gesamten Auflage gedeckt sind (Verkaufsauflagenuntergrenze). Diese Kosten kann man auf zwei Arten definieren: Meist versteht man unter Deckungsauflage, dass die Fremdkosten gedeckt sind, das sind jene Kosten, die der Verlag an andere Produktionsfirmen oder Profitcenter im eigenen Haus bezahlen muss. Nur manchmal ist mit Deckungsauflage jene Verkaufsauflage gemeint, bei der alle Kosten gedeckt sind, also auch die anteiligen Kosten für Löhne, Gehälter, Büro usw. (Gemeinkosten, Vollkalkulation). Die Deckungsauflage bringt jedenfalls noch keinen Gewinn. Selbstverständlich werden zur Berechnung der Erlöse sämtliche absatzbedingten Kosten vom Ladenpreis abgezogen, wie Umsatzsteuer, Skonto, Absatzhonorar, Vertreterprovision, Handelsrabatte usw. Deckungsbeitragsrechnung.
Quelle: Verlagslexikon
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