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Suchwort: GEMA-Gebühren
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GEMA-Gebühren
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GEMA- oder Urheberrechtsgebühren fallen an, wenn Partys, Feiern und Veranstaltungen keinen rein privaten Charakter besitzen und mit Musik (live oder vom Tonträger) umrahmt werden. Als "privat" gilt eine Veranstaltung, wenn die Einladenden nachweisen können, dass es sich bei den Gästen nur um Verwandte und enge Freunde handelt. Vereinsfeiern oder Betriebsfeste sind, laut GEMA, öffentliche Veranstaltungen.
GEMA-pflichtig sind folgende Arten der Musiknutzung:
* Aufführungen von Berufs- oder Hobbymusikern (z.B. in Konzertsälen und Gaststätten oder bei Vereins- und Betriebsfesten und auf Firmenjubiläums-Feiern)
* Wiedergabe von Ton- oder Bildtonträgern oder von Radio- und Fernsehsendungen (z.B. in Geschäften oder Gaststätten)
* Vermietung und Verleihung von Ton- oder Bildtonträgern (z.B. Tanzveranstaltungen)
* Herstellung von Ton- und Bildtonträgern (z.B. die Vervielfältigung musikalischer Werke auf CDs, Kassetten, aber auch CD-ROMs bei Multimediaprodukten)
* Musik im Internet und anderen digitalen Netzen (z.B. Homepages und On-demand-Dienste)
Vorgehensweise bei der GEMA-Anmeldung:
* Information der GEMA-Bezirksorganisation über die geplante Musiknutzung (Adressen unter www.gema.de)
* Daraufhin schickt die GEMA die entsprechenden Formulare
* Aufgrund der gemachten Angaben werden von der GEMA die entsprechenden Tarife berechnet
* Mit Begleichen der Rechnung bekommt man die GEMA-Lizenz zur Musiknutzung
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