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Form der Belieferung mit Rohstoffen, Zwischenprodukten oder Enderzeugnissen, die in dem Sinne bedarfssynchron verläuft, dass der Abnehmer auf eine eigene Lagerhaltung verzichten kann. Da dies eine Qualitätskontrolle beim (nicht: durch den) Käufer praktisch verhindert, hat dieser - auch im Hinblick darauf, dass er Sachmängel geltend machen kann - geeignete Vorkehrungen bereits am Ort der Herstellung zu treffen.
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