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Suchwort: Titelschutz
 
Titelschutz  
  Der Titelschutz wird durch das Markengesetz (§§ 5 und 15) geregelt. Danach werden Titel oder sonstige geschäftliche Bezeichnungen geschützt. Der Inhaber des geschützten Titels soll diesen allein nutzen können, damit keine Verwechslungen entstehen. Titelschutz entsteht automatisch, d.h. ohne Formalitäten, durch die erste Inanspruchnahme, also den tatsächlichen, ersten Gebrauch eines Titels. Durch die Schaltung einer Titelschutzanzeige im Börsenblatt kann er für einen Zeitraum von etwa 6 Monaten zeitlich vorverlegt werden. Titelschutz genießen nur so genannte starke Titel, also solche mit einem individuellen Charakter und unterscheidungsfähiger Aussagekraft. Schwache Titel, wie bloße Inhaltsbeschreibungen oder allgemeine Wendungen, bleiben jedem zugänglich.
Quelle: Verlagslexikon
 
 
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